Hamburger Automaten-Verband e.V. (HAV) gegen konsequente Fortsetzung der Klientelpolitik des Hamburger Senates zu Gunsten der staatlichen Spielbank

Senkung der Spielbankenabgaben und Auslegung des Nichtraucherschutzgesetzes – die Klientelpolitik des Hamburger Senats setzt sich konsequent und kontinuierlich fort.

Nachdem die Spielbank durch massive Senkung der Spielbankenabgabe gegenüber anderen Marktteilnehmern begünstigt wird, durfte bis zum Februar dieses Jahres im Automatensaal der Spielbank in allen Bereichen geraucht werden. Erst als sich abzeichnete, dass diese Klientelpolitik gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht stand halten würde und das Verwaltungsgericht das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz zum wiederholten Male dem Bundesverfassungsgericht vorlegte, stellte die Spielbank diese Regeln zum Rauchen ein. Wie ernst die Spielbank als staatliche Institution den Schutz des Nichtrauchers meint, zeigt sich darin, dass sie große, mit Einarmigen Banditen bestückte Bereiche in der Spielbank, abtrennte und diese kurzerhand zu Raucherbereichen erklärte.

Unter dem Deckmantel des Glücksspielstaatsvertrags wird das legale gewerbliche Angebot vom Markt weg reguliert, während die Spielbanken politisch begünstigt und finanziell subventioniert nahezu unreguliert sind. Die Doppelmoral zeigt sich auch, dass die Sprecherin der Hamburger Spielbanken die Möglichkeit des Rauchens in der staatlichen Spielbank mit Kundenbindung begründet – Kunden, die das gewerbliche Spiel gar nicht bewerben dürfen.

Mit dieser Politik wird ein Weg bereitet, der den Glücksspielmarkt im Onlinebereich, dessen Umsatzzahlen mittlerweile erstmals die Grenze von 4 Mrd. Euro überschritten haben, weiter ausbreitet. Die ungleichen Bedingungen des staatlichen und gewerblichen Spiels führen dazu, dass sich die Spieler vom legalen in den illegalen Bereich – ohne Regulierungen, ohne Steueraufkommen und ohne Spieler- und Jugendschutz – bewegen werden.

Für den Hamburger Automatenverband e.V. ist das einmal mehr ein Beweis, dass hier die Politik auf allen Ebenen versagt hat. Anstatt ein kohärentes Glücksspielgesetz zu erlassen, das vernünftig reguliert, werden, wie im Falle der Handhabung des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes, die Regeln für das eigene „staatliche“ Geschäft ausgehebelt und Wettbewerber wie Spielhallen benachteiligt. Rechtsstaatlichkeit sieht anders aus!

Gundolf Aubke, 1. Vorsitzender des HAV: „Zu guter Letzt sollte man vielleicht auch einmal einen Gedanken an die Menschen verwenden die Rauchen wollen, ohne andere zu gefährden, die spielen wollen und damit kein Problem haben und die es satt haben, immer in die Ecke gedrängt zu werden.“