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Der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft fordert: „Glücksspielstaatsvertrag muss komplett auf den Prüfstand!“

14.03.2016 16:27 Uhr Berlin (ots) – Vor vier Jahren trat der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Er sollte ein ausgewogenes Regelwerk sein, das allen Geldgewinn- und Glücksspielformen gleichermaßen Entwicklungschancen bietet, sie aber auch mit Blick auf den Verbraucher- und Spielerschutz in engen Grenzen hält.

Mit heißer Nadel wollen die Bundesländer jetzt ein paar der gröbsten Webfehler des Staatsvertrages stopfen. So sollen anstelle der im Staatsvertrag vorgesehenen zwanzig Sportwettanbieter 35 oder sogar 45 Anbieter „geduldet“ werden oder eine jederzeit widerrufbare „vorläufige Erlaubnis“ bekommen.

„Niemand wird ernsthaft davon ausgehen können, dass damit der Rechtsfrieden im Bereich des Glücksspiels gesichert wird,“ erklärt Georg Stecker, Sprecher des Vorstandes des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft. Es sei völlig gleichgültig, was die Bundesländer unternehmen, um das Konzessionsverfahren bei den Sportwetten rechtssicher zu machen. „In jedem Falle werden sie die schon jetzt bestehende Schieflage im Glücksspielrecht noch weiter verschärfen und damit gegen unsere Verfassung und das Europarecht verstoßen“, zeigt sich Georg Stecker sicher. „Es kann doch nicht sein, dass man bei den Sportwetten, Dank später Einsicht, die Schleusen öffnet, Online-Casinos faktisch unbegrenzt tätig sein können und gleichzeitig im Bereich der Spielhallen ein willkürlicher Kahlschlag im Gange ist, der fünfzig und mehr Prozent der Spielhallen-Unternehmen die Existenz kosten wird.“

Das Chaos im deutschen Glücksspielwesen sei nicht – wie immer wieder behauptet – die Folge eines unzureichenden Gesetzesvollzugs. „Der Vollzug ist beim besten Willen nicht möglich, weil der gewählte Regelungsansatz die Probleme nicht löst. Deswegen muss der Staatsvertrag dringend neu überdacht werden,“ fordert Vorstandssprecher Georg Stecker. Der Ansatz, das Glücks- und Gewinnspiel über die Begrenzung der Angebotsmengen regulieren zu wollen, sei gescheitert und nach heutigen Erkenntnissen falsch. Wirksamer Spielerschutz verlange eine gute Qualität der Spielanbieter im Bereich Jugend- und Spielerschutz, die weit wichtiger sei, als z.B. die Größe der Spielhallen und der Abstand zwischen ihnen. Georg Stecker berichtet von den Konsequenzen, die der Dachverband der Deutschen Automatenwirtschaft daraus gezogen habe: „Wir bekennen uns zur geprüften Qualität von Spielhallen durch einen unabhängigen TÜV, zur daten- und personenschonenden Spielersperre und zur verbraucherschützenden Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. So kann die Balance zwischen der gewünschten Spielfreude und dem notwendigen Spielerschutz gelingen.“

Stecker dazu weiter: „Es wird allerhöchste Zeit, den Glücksspielstaatsvertrag insgesamt auf den Prüfstand zu stellen und das Regelwerk an strengen Qualitätsmaßstäben auszurichten.“ Bis dahin sollten die Ministerpräsidenten den Vollzug des Staatsvertrages auf Länderebene aussetzen. „Nur auf diesem Weg werden wir zu einem vernünftigen und nachhaltigen Regelwerk für ein sozialverträgliches Glücksspielwesen in Deutschland kommen und nicht über halbherzige nur flickende Nachbesserungen,“ erklärt der Vorstandssprecher des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft abschließend.