DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker: „Qualitätskriterien müssen auch bei Spielhallen gelten.“
Berlin (ots) – Georg Stecker, Vorstandssprecher der Deutschen Automatenwirtschaft (DAW), begrüßt die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz, Sportwettkonzessionen künftig anhand qualitativer statt quantitativer Kriterien zu vergeben. „Die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz ist ein Paradigmenwechsel hin zur Qualität als Maßstab für Glücksspielregulierung“, sagt Stecker. „Umso unverständlicher ist es, dass die Länder weiterhin an den unsinnigen Mindestabständen und dem Verbot von Mehrfachkonzessionen bei Spielhallen festhalten.“ Die Länderchefs hatten auf ihrer Konferenz am 27. und 28. Oktober in Warnemünde beschlossen, die mengenmäßige Begrenzung der Konzessionen für Sportwetten aufzuheben und stattdessen qualitative Kriterien anzuwenden.
Ab dem 31. Juli 2017 dürfen Spielhallen nur noch betrieben werden, wenn sie einen Mindestabstand von bis zu 500 Metern zueinander einhalten, ungeachtet jeglicher Qualitätskriterien.
„Die Absurdität der Mindestabstandsregelungen wird dadurch deutlich, dass einige Länder bei Unterschreitung des Mindestabstandes von Bestandsspielhallen sogar auslosen, welcher Betrieb schließen muss und wer überleben darf. Für die Unternehmer und deren Mitarbeiter sind diese Kündigungen aus der Lostrommel an Willkür nicht zu überbieten.“
Stecker fordert, dass auch bei den Spielhallen nicht mehr Größe und Abstand zueinander entscheiden sollten, sondern ebenfalls Qualitätskriterien: „Viele Spielhallen lassen sich heute schon freiwillig von unabhängigen TÜV-Organisationen zertifizieren“, so der Sprecher der Automatenwirtschaft weiter. „Wer das legale und spielerschützende Spiel gegenüber den zunehmenden illegalen Angeboten stärken will, sollte den richtigen Qualitätsgedanken der Sportwettregulierung auch auf die Automatenwirtschaft anwenden. Alles andere wäre systemwidrig und kontraproduktiv.“