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Gemeinsames Papier zum Runden Tisch Zukunft der Automatenaufstellung auf Raststätten und Autohöfen

Gemeinsames Papier zum Runden Tisch Zukunft der Automatenaufstellung auf Raststätten und Autohöfen (abgestimmte Endfassung 02. Mai 2018)

Präambel

Auf Initiative des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. wurde ein Runder Tisch zur weiteren Verbesserung des Jugend- und Spielerschutzes in Zusammenhang mit dem gewerblichen Betrieb von Geldspielgeräten in allen Autobahnraststätten und allen Autohöfen ins Leben gerufen. Der Runde Tisch besteht aus den im Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) organisierten Verbänden der Automatenunternehmer und der Automatenindustrie, die Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG, der Vereinigung Deutscher Autohöfe e.V., (VEDA), aus Betreibern von Autobahnraststätten und Autohöfen sowie Suchthilfeexperten. Begleitet wird der Runde Tisch durch die zuständigen Fachabteilungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie durch den Arbeitsstab der Drogenbeauftragten der Bundesregierung.

Die Teilnehmer des Runden Tisches bekennen sich ausdrücklich zu einem wirksamen Spieler- und Jugendschutz beim gewerblichen Betrieb von Geldspielgeräten in Autobahnraststätten und Autohöfen. Mit der Veröffentlichung dieses gemeinsamen Papiers wird der Grundstein für einen verbesserten Spieler- und Jugendschutz gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach der SpielVO rund um die Automaten-Aufstellung in Autobahnraststätten und Autohöfen gelegt.
Ausdrückliches Ziel ist es, höchstmögliche Schutzqualität durch technische Sicherungsmaßnahmen und durch fachlich sensibilisiertes Personal sicherzustellen. Die Maßnahmen sind bis zum 10.11.2018 umzusetzen.1

  • Technische Maßnahmen zur Sicherstellung des Jugend- und Spielerschutzes
    In Autobahnraststätten und Autohöfen werden Geldspielgeräte nur dann betrieben, wenn gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 SpielV bei den aufgestellten Geräten durch ständige Aufsicht und durch technische Sicherungsmaßnahmen die Einhaltung des Jugendschutzes gem. § 6 Abs.2 Jugendschutzgesetz sichergestellt ist. Es muss sichergestellt sein, dass kein Gerät unmittelbar bespielbar ist.2
  • Aufstellung der Geldspielgeräte
    Die Wahl des konkreten Aufstellplatzes der Geldspielgeräte erfolgt unter Berücksichtigung von Jugend- und Spielerschutzgesichtspunkten. Geldspielgeräte sollen nicht in unmittelbarer Nähe von EC-Cash-Automaten oder Warengeräten (z.B. Greifer, Kinderspielzeug, …), Kinderspielecken und Angeboten mit Kinderspielzeug aufgestellt werden. Der Aufstellplatz muss so gewählt werden, dass eine regelmäßige Sichtbeziehung zwischen Spielgast und Aufsichtspersonal besteht. Technische/elektronische Hilfsmittel zur Unterstützung der Servicemitarbeiter können eingesetzt werden.
  • Schulung des Personals
    Um der vorgeschriebenen Aufsicht gerecht werden zu können, kommt der Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Belange des Jugend- und Spielerschutzes ganz besondere Bedeutung zu. Das Personal ist bedarfsgerecht zu schulen. Mindestens ein/e geschulte/r Mitarbeiter/in muss während der kompletten Betriebszeit anwesend sein. Onlineschulungen (E-Learning für Mitarbeiter mit Abschlusszertifikat) eignen sich besonders, um der branchentypischen Personalfluktuation Rechnung zu tragen und ermöglichen regelmäßige Nachschulungen. Die personalisierte Online-Schulung soll stichprobenartig festgestellt werden. Harmonisierte Prüfungsinhalte aller Schulungsanbieter werden befürwortet.
    VEDA und Tank & Rast bieten für ihre Mitgliedsbetriebe und Standorte eine einheitliche wissenschaftlich begleitete Schulung an.
  • Informationsmaterial
    Als Sofortmaßnahme wurden seitens der Automatenunternehmen ein Leitfaden für Aufstellunternehmer und eine Checkliste für Mitarbeiter in der Gastronomie bereitgestellt und verschickt.
    Das Maßnahmenpaket besteht aus einem Plakat mit allen spielrelevanten Informationen, einem Selbsttest-Flyer und einer Visitenkarte mit der Telefonnummer der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Des Weiteren ist eine Versandaktion mit Visitenkarten des neuen Online-Selbsthilfeportals „Neustart“ von Prof. Dr. Steffen Moritz für Spielgäste erfolgt. Es soll lange Wartezeiten bis zu einem ärztlichen Termin überbrücken und den Betroffenen eine diskrete Möglichkeit bieten, erste Schritte zu unternehmen.
    Der Automatenunternehmer und der Gaststättenbetreiber kontrollieren regelmäßig, ob ausreichend fest angebrachte Informationsplakate/–tafeln sowie gedruckte Informationsmaterialien vor Ort sind und sorgen für die Nachversorgung und für die entsprechende Sensibilisierung des Servicepersonals. Alle relevanten Informationsmittel müssen für den Spielgast vor Spielaufnahme gut sichtbar vorliegen. Weitere zielführende Maßnahmen werden geprüft.
  • Überprüfung der Maßnahmen
    Die beschlossenen Maßnahmen sollen im September 2018 und im Dezember 2018 durch eine unabhängige Prüfung kontrolliert werden. Eine Ergebniszusammenfassung der Prüfberichte soll den Mitgliedern des Runden Tisches für eine Evaluation zur Verfügung gestellt werden, damit weitere Verbesserungen im Spieler- und Jugendschutz gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden können. Die beschlossenen Maßnahmen werden in Etappen umgesetzt. Verbesserungen werden dokumentiert und kommuniziert.

Im Juli 2019 wird erneut zu einem Runden Tisch eingeladen, um über Fortschritte zu berichten.

Zu 1: Hierzu wirken die Beteiligten Verbände auf ihre Mitgliedsunternehmen für die Umsetzung ein.
Zu 2: Es gelten die entsprechenden Übergangsvorschriften nach § 20 Abs. 2 SpielV.

Hier können Sie das Gemeinsame Papier als PDF herunterladen.