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Klarstellung und Dokumentation zum SPIEGEL-Artikel vom 24.11.2018

Der Bericht des Magazins DER SPIEGEL „Zocken ohne Limit“ (48/2018) vom 24. November 2018 ist in einigen zentralen Aussagen falsch. Wir korrigieren sie wie folgt:

Die Äußerung
„Spieler können an einem Automaten mehrere Zehntausend Euro am Tag verzocken oder gewinnen.“
ist unwahr.

Richtig ist, dass die von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) in ihrer Bauart geprüften Spielgeräte die gesetzlichen Vorgaben des § 13 Spielverordnung (SpielV) einhalten. Danach ist der Geldaufwand für das Spiel in einer einzelnen Stunde exakt limitiert. Nach dem Wortlaut in §13 Nr. 4 SpielV darf die Summe der Verluste (Einsätze abzüglich Gewinne) im Verlauf einer einzelnen Stunde den Betrag von EUR 60,00 im Maximum nicht übersteigen. Bei längerfristiger Betrachtung darf durchschnittlich kein höherer Betrag als 20 Euro je Stunde in der Kasse verbleiben (§12, Abs. 2 Nr. 1, SpielV). Damit ist es objektiv unmöglich, dass Spieler „an einem Automaten mehrere Zehntausend Euro am Tage verzocken“.

Auch die Äußerung im Folgesatz:
„Damit konfrontiert, verteidigt sich der Vorstandssprecher des Automatenwirtschaftsverbands, Georg Stecker, die staatlichen Vorgaben machten „keine Vorschriften über die Gestaltung der Spielabläufe“.“
ist unwahr.

Herr Stecker wurde nicht mit dieser Äußerung hinsichtlich einer angeblichen Gewinn- und Verlustmöglichkeit von „mehreren Zehntausend Euro“ konfrontiert. Er wurde diesbezüglich nicht befragt.

DER SPIEGEL hat die Antworten von Herrn Stecker nicht korrekt wiedergeben, weshalb wir die Fragen und Antworten hier originalgetreu wiederholen:

DER SPIEGEL: Wenn ich es richtig verstehe, sollte doch nach dem Willen des Gesetzgebers mit der Novellierung der Spielverordnung das „Punktespiel“ unterbunden werden. In den Geräten der neuen Generation wird das eingeworfene Geld nun nicht mehr in Punkte, sondern je nach Hersteller entweder in Spielkredite oder Energie umgewandelt und in einer Bank verwahrt. Wird damit im Prinzip aber daselbst bewirkt wie beim früheren Punktespiel, nämlich die Umwandung des Geldeinsatzes in Surrogate, mit denen dann das eigentliche Spiel abläuft. Handelt es sich hier also um eine „Umgehung“ einer Vorschrift zum Spielerschutz?

Deutsche Automatenwirtschaft: Der Begriff „Umgehung“ ist unzutreffend und beruht ganz offensichtlich auf einem Missverständnis. Nach der neuen Spielverordnung (§13, Nr.1) darf der Einsatz für ein Spiel nur in Euro und Cent erfolgen. Weiter schreibt die Spielverordnung vor, dass das Spiel mit dem Einsatz des Geldes beginnt und mit der Auszahlung des Gewinns beziehungsweise der Einstreichung des Einsatzes endet. Zur Klarstellung heißt es dazu in der Technischen Richtlinie 5.0 der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (Fußn. S.22): „Die Spielverordnung macht keine Vorschriften über die Gestaltung der Spielabläufe.“ Zwischen dem Spieleinsatz in Euro und Cent und der Auszahlung des Gewinns bzw. der Einstreichung des Einsatzes ist den Spielanbietern also völlig freie Hand gegeben. Und genau daran halten sich die Geldspielgeräte nach der neuen Spielverordnung. Alle nicht in Euro und Cent angezeigten Inhalte, so auch die Zählerstände auf der Bankanzeige, sind weder ein Geldwert noch stellen sie anders als früher die „Punkte“ einen in Geld zu beziffernden Gegenwert dar. Sie sind vielmehr Spielbestandteile, die für Spannung in den Spielfeatures sorgen.

Diese Spannungselemente sind unverzichtbar, weil sie den Wert der Spiele zur Erreichung des zentralen Ziels des Glücksspielstaatsvertrages (§ 1) ausmachen. Überragendes Ziel ist nämlich die Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs der Bevölkerung in geordnete Bahnen. Die Spielverordnung setzt dafür enge Grenzen, die den Spieler vor hohen Verlusten in kurzer Zeit schützen. Ganz unabhängig von Spielfeatures oder der Höhe von Zählerständen kann der Spielgast im Durchschnitt nur 20€ pro Stunde für das Spielen aufwenden. Maximal kann er 60€ pro Stunde verlieren. Diese Werte sind gegenüber der alten Spielverordnung noch einmal drastisch verringert worden. Zudem hat die Spielverordnung neben dem vorher schon geltenden Mindestabstand von fünf Sekunden zwischen zwei Geldeinsätzen von maximal 20 Cent zusätzlich den Zwangsabbruch des Spiels nach drei Stunden vorgeschrieben.

DER SPIEGEL: In Ihrer aktuellen Imagekampagne verweisen Sie darauf, dass in Spielhallen geschultes Personal eingesetzt wird. Nach ihren eigenen Angaben wurden seit 2011 rund 30 000 Mitarbeiter geschult. In den Spielhallen arbeiten aber 70 000 Mitarbeiter. Wie hoch ist derzeit der Anteil der geschulten Mitarbeiter? Wieso ist es bislang nicht gelungen, das übrige Personal auszubilden, zumal die Spielverordnung doch eine solche Schulung vorschreibt?

Deutsche Automatenwirtschaft: Hier liegt offensichtlich ein Missverständnis vor. Die 30.000 Servicemitarbeiterinnen und Servicemitarbeiter in den Spielhallen sind gesetzeskonform geschult. In der gesamten Branche sind über 70.000 Menschen beschäftigt. Dazu zählen auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Bereichen Technik, Entwicklung, Industrie, Handel usw.
Darüber hinaus setzt sich die Deutsche Automatenwirtschaft für eine Qualifizierung des Berufszugangs für die Betreiber von Spielhallen ein.

Die aktuelle Kampagne der Deutschen Automatenwirtschaft ist keine Imagekampagne, sondern eine Aufklärungskampagne, mit der über Regeln aufgeklärt wird, an Hand derer der Konsument und die gesamte Gesellschaft ein legales von einem illegalen Angebot unterscheiden kann. Angesichts des wachsenden illegalen Marktes ist eine solche Aufklärung dringend notwendig.

DER SPIEGEL: In ihrer Imagekampagne werben Sie damit, dass die Automatenwirtschaft sich nach Recht und Gesetz verhält. In der Vergangenheit wurden aber immer wieder Fälle bekannt, in denen das offensichtlich nicht der Fall war. So wurde beispielsweise Ende September bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Hagen mehreren Spielhallenbetreibern vorwirft durch technische Manipulation der Umsatzdaten 50 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Wie bewertet die Deutsche Automatenwirtschaft solche Fälle und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Deutsche Automatenwirtschaft (obwohl als Beispiel in der Frage nur der Fall der Steuerhinterziehung ohne Gerätemanipulation angesprochen wurde, erstreckt sich die Antwort auch auf andere Fälle in der Vergangenheit, in denen es zu Betrugskriminalität im Zusammenhang mit Automatenspielen kam): Das Vertrauen der Spielgäste in die Fairness des Spiels und die Zuverlässigkeit der Spielanbieter ist das größte Kapital der Automatenwirtschaft. Wer dies leichtfertig und in krimineller Weise aufs Spiel setzt, indem er mit manipulierten Geräten seine Kunden betrügt und Steuern hinterzieht, hat in unserer Branche nichts zu suchen. Wir setzen uns dafür ein, dass jeder Einzelfall konsequent verfolgt und die Verantwortlichen durch Verurteilung streng bestraft werden. Wir sind froh, dass die neue Spielverordnung eine ganze Reihe von Vorschriften enthält, die eine deutliche Verbesserung des Manipulationsschutzes gewährleisten, z. B. die Einholung eines Sicherheitsgutachtens von einer öffentlich anerkannten Prüfstelle (§12 Abs.3), bevor ein Geldspielgerät überhaupt von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) zur Prüfung angenommen werden darf.
03. Dezember 2018

 

Die Meldung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.