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Anhörung zum Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag

Am 19. Februar fand in der Staatskanzlei Düsseldorf die Anhörung zum Entwurf der Länder für den Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV) statt. In einer nicht-öffentlichen Anhörung wurden Experten aus über 50 Verbänden und Institutionen gehört. Die Positionen des gewerblichen Automatenspiels vertraten Georg Stecker, Vorstandssprecher Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e. V. (DAW), Thomas Breitkopf, Präsident Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) und Dirk Fischer, Vorstand Fachverband Spielhallen e. V. (FSH).

Die Branchenvertreter begrüßten, dass der Entwurf der Länder erste Schritte in Richtung einer qualitativen Regulierung des gewerblichen Automatenspiels geht. Gleichzeitig bedauerten sie, dass eine vollständige Abkehr von der Regulierung nach quantitativen Kriterien ausgeblieben ist. Mit Nachdruck setzten sie sich für eine kohärente und an qualitativen Kriterien orientierte Regulierung des deutschen Glücksspielmarktes ein, die das gewerbliche Automatenspiel einschließt.

Das legale Angebot stärken

Das Vorhaben der Länder, eine bundeseinheitliche, spielformübergreifendes Spielersperre einzurichten, begrüßten die Branchenvertreter grundsätzlich, machten aber auch auf die Herausforderungen für Gastronomiebetriebe und mögliche Ausweichbewegungen in illegale Spielangebote aufmerksam.

In der Staatskanzlei forderten die Branchenvertreter eine nachhaltige Stärkung der legalen Anbieter. Sie wiesen auch darauf hin, dass die Attraktivität legaler Anbieter durch die Bündelung terrestrischer Spielangebote erhöht werden kann und sprachen sich klar für eine Lockerung des Trennungsgebots aus.

V. l. n. r: Thomas Breitkopf, Georg Stecker, Dirk Fischer
Foto: DAW/AWI