Rechtsgrundlage:
Verordnung der Landesregierung zur Corona-Lockerungs-LVO MV und zur Änderung der Quarantäneverordnung
Hinweis: Die landesrechtlichen Vorschriften können auf kommunaler Ebene regional unterschiedlich zur Anwendung kommen.
Wiedereröffnung der Spielhallen:
15.06.20
Hygienekonzept erforderlich:
ja, gemäß Nr. 1 der Anlage 26 zur VO
Raumbegrenzung für Gäste:
Nein, aber gemäß §2 (14) Nr. 1 nicht mehr Gäste als „Spielstellen“.
Mund-Nasen-Bedeckung:
ja, gemäß Nr. 4 der Anlage 26 zur VO, wenn Mindestabstand nicht einzuhalten ist oder keine Abtrennungen vorhanden sind.
Datenerfassung zwecks Nachverfolgungskette:
ja, gemäß Nr. 6 der Anlage 26 zur VO
Aushänge zu Hygieneregeln:
ja, gemäß Nr. 5 der Anlage 26 zur VO
Mindestabstand zwischen Personen:
1,5 Meter
Trennwand zwischen den Geräten:
keine konkrete Regelung
Desinfektionsmittel, Handhygiene:
keine konkrete Regelung
Abgabe von Speisen und Getränken:
Keine konkrete Regelung.
Wiedereröffnung Spielbank:
15.06.20
Wiedereröffnung Wettannahmestellen:
15.06.20