In staatlich konzessionierten Spielhallen und ordentlichen Gastronomiebetrieben gelten strenge Regeln
Einer der größten Freizeitsektoren in Deutschland ist das Spielen in gewerblichen Spielstätten. Keine andere Form der Unterhaltung wird so streng reglementiert. Die Städte und Gemeinden bestimmen, wo sich Spielstätten ansiedeln können und legen die Bebauungspläne fest.
Die Bedingungen in Spielstätten und der Gastronomie werden durch die Spielverordnung des Bundes gestaltet. Darin festgelegt sind die Aufstellung und Anzahl der Geräte sowie die Gewinn- und Verlustchancen. Die Spielverordnung wiederrum begrenzt den Gewinn (max. 400 Euro) und den Spielaufwand pro Stunde (60 Euro). Auch der maximale Stundenaufwand ist durch den Verordnungsgeber festgelegt und liegt bei durchschnittlich 33 Euro. Tatsächlich liegt er in der Praxis bei lediglich 10,89 Euro.
Und die Spielgeräte sind manipulationssicher, denn die Bauart muss durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zugelassen werden und einen Fiskaldatenspeicher enthalten. So ist die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sichergestellt und Steuerbetrug ausgeschlossen.
Europarecht |
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Die Gesetze im Überblick
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