Glücksspiel in Hessen: Qualität ist der Ausweg aus der Regulierungs-Sackgasse

19.02.2019

Frankfurt a. Main, 19. Februar 2019. Stillstand bei der Regulierung des Glücksspiels und bei der Anwendung der Abstandsregelung. Derzeit haben Städte und Kommunen wegen eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes keine Entscheidungsgrundlagen für die Schließung von Spielhallen aufgrund zu geringen Abstands zu einer anderen Spielhalle. Zuvor hatte die Anwendung der Abstandsregelung dazu geführt, dass die Zahl der gewerblichen legalen Spielhallen drastisch reduziert wurde und in Folge das illegale Spiel an Geldgewinnspielautomaten in sogenannten Café-Casinos und Shisha-Bars blüht.

Zudem wandern Freizeitspieler verstärkt in illegale Internetangebote ab. Indes bestätigt das Land Hessen in seinem Evaluierungsbericht des Glücksspielstaatsvertrages das Scheitern des quantitativen Regulierungsansatzes. Im Koalitionsvertrag droht Hessen nun mit der Kündigung des Glücksspielstaatsvertrages. Branchenvertreter der Automatenwirtschaft sehen in einer Neuregulierung des Glücksspielmarktes die Chance, den bisherigen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken und bieten Lösungsansätze: „Aus der Regulierungssackgasse kommen wir nur mit Qualität als Regulierungskriterium. Deshalb fordern wir, nach Qualität und nicht mit dem Zollstock zu regulieren“, so Georg Stecker, Vorstandssprecher Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. „Bei einer Neuordnung des Marktes gilt es, das legale Spiel zu stärken, um den Schwarzmarkt
auszutrocknen. Nur so kann effektiver Spielerschutz gewährleistet werden.“ Hessen könnte hier eine Vorreiterrolle einnehmen, auch hinsichtlich einer deutschlandbeziehungsweise europarechtskonformen Glücksspielregulierung, so Stecker weiter.

Auch Michael Wollenhaupt, 1. Vorsitzender Hessischer Münzautomatenverband e.V., spricht sich für eine Regulierung des Glücksspiels nach qualitativen Gesichtspunkten aus. „Die verfehlte Regulierung hat den Spieler- und Jugendschutz geschwächt und den Unternehmen Planungssicherheit und Perspektive genommen. Beides gilt es, durch die Stärkung des legalen Angebots zurückzugewinnen“, sagt Wollenhaupt, „In gewerblichen Spielhallen wird der Spieler- und Jugendschutz konsequent umgesetzt. Zutrittskontrollen und geschultes Personal sind nur zwei Merkmale für die hohen Qualitätsstandards.“

Generell setzen sich die Branchenvertreter für eine bundesweite Spielersperrdatei ein. „Hessen geht hier mit dem Spielersperrsystem OASIS bereits mit gutem Beispiel voran“, sagt Simone Storch, Geschäftsführerin Bundesverband Automatenunternehmer e.V. Eine Spielersperrdatei könne ihrer Sinnhaftigkeit aber nur dann entsprechen, wenn gesperrte Spieler nicht in der Illegalität unkontrolliert weiterspielen könnten. Auch aus diesem Grund müsse dem Schwarzmarkt der Boden entzogen werden, so Storch.

Der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) vertritt die
Interessen der gesamten Branche – von der Industrie über den Großhandel bis hin
zu den Aufstellunternehmern. Er ist zentraler Ansprechpartner für Politik, Verwaltung,
Verbände, Wissenschaft sowie Medien auf Landes- und Bundesebene. Er vereint die
vier Spitzenverbände der Branche – VDAI, DAGV, BA und FORUM.
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Der Hessische Münzautomatenverband e.V. (HMV) wurde vor rund 40 Jahren
gegründet. Er vertritt die Interessen der Automatenkaufleute, die in Hessen Spielhallen betreiben und Geldspielgeräte in Gastronomiebetrieben aufstellen. Der HMV selbst ist Mitglied im Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA).
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Der Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) ist ein Spitzenverband der
Deutschen Automatenwirtschaft und vertritt durch seine elf Landes- und zwei Fachverbände rund 2.000 Aufstellunternehmen in Spielhallen und Gastronomiebetrieben der gesamten Bundesrepublik. Der Bundesverband Automatenunternehmer ist Gründungsmitglied der DAW. www.baberlin.de