Die Plakate der Aufklärungskampagne

motiv_brille_thumb

Durchblick gesetzlich verboten.

Seit den 1950er Jahren müssen gewerliche Spielhallen blickdicht sein, um Kinder und Jugendliche nicht zum Spiel zu animieren – und das trotz frei zugänglicher Internet- und Medienangebote. Die Automatenwirtschaft setzt sich für eine Öffnung, Einhaltung des Jugendschutzes und ein sozial kontrolliertes Spiel ein.

 

 

 

 

 

 

 

motiv_paragraph_thumb

Alle Staatsprüfungen bestanden.

Um die Einhaltung der Spielregeln zu garantieren, haben alle Spielgeräte eine amtliche Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Das Prüfsiegel signalisiert die Erfüllung aller gesetzlichen Kriterien (§ 33c GewO in Verbindung mit §§ 11 ff. SpielV).

motiv_6

Wir machen jedem Automaten einen Antrag.

Egal, ob in Spielhallen oder Gaststätten – alle Aufstellorte und Spielgeräte müssen gesetzlich zugelassen sein und werden behördlich überprüft. Ohne einen Antrag und ohne Genehmigung wird nirgends ein Automat aufgestellt.