Die Plakate der Aufklärungskampagne
Durchblick gesetzlich verboten.
Seit den 1950er Jahren müssen gewerliche Spielhallen blickdicht sein, um Kinder und Jugendliche nicht zum Spiel zu animieren – und das trotz frei zugänglicher Internet- und Medienangebote. Die Automatenwirtschaft setzt sich für eine Öffnung, Einhaltung des Jugendschutzes und ein sozial kontrolliertes Spiel ein.
Alle Staatsprüfungen bestanden.
Um die Einhaltung der Spielregeln zu garantieren, haben alle Spielgeräte eine amtliche Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Das Prüfsiegel signalisiert die Erfüllung aller gesetzlichen Kriterien (§ 33c GewO in Verbindung mit §§ 11 ff. SpielV).
Wir machen jedem Automaten einen Antrag.
Egal, ob in Spielhallen oder Gaststätten – alle Aufstellorte und Spielgeräte müssen gesetzlich zugelassen sein und werden behördlich überprüft. Ohne einen Antrag und ohne Genehmigung wird nirgends ein Automat aufgestellt.