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Spielverordnung: Ein Konjunkturprogramm für illegale Spielangebote

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 15.10. den Entwurf der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung und die Übernahme der Maßgaben des Bundesrates vom 5. Juli 2013 beraten.

Die Spielverordnung (SpielVO) regelt gewerbliche Geldspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten sowie andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten.

Die dort vorgesehen Maßnahmen werden allerdings nichts zur  Suchprävention und zum Spielerschutz beitragen, im Gegenteil. Wir sind uns als Branche sicher, dass das gewerbliche Spiel durch die vorgesehen Änderungen an Attraktivität verlieren wird und die Gastronomie durch den Abbau der Geräte mit deutlichen Umsatzeinbußen zu rechnen hat.

Die wirklich spürbaren Folgen werden aber der Verlust von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen sein, sowie die Flucht der Menschen ins illegale Spiel.“, sagte Georg Stecker, Sprecher des Vorstandes der Deutschen Automatenwirtschaft.

Durch die Verschärfung der Spielverordnung wird nicht weniger oder gar nicht mehr gespielt werden. Im Gegenteil, der Bürger, der spielen möchte, hört nicht auf zu spielen, sondern wechselt lediglich die Spielform.

Die Deutsche Automatenwirtschaft rechnet damit, dass viele ihrer Kunden in das weitestgehend unregulierte Internetspiel abgleiten werden.

Wir stehen für ein reguliertes Spiel – bei uns gilt: Kein Spiel ohne Regeln. Die Frage die hier auf der Hand liegt: wofür steht das illegale Spiel?