Neue Vorgaben im gewerblichen Automatenspiel schwächen den Verbraucherschutz – Dramatische Abwanderung von legalen in unlimitierte und illegale Angebote
7. Dezember 2018. Nach einer beispiellos aufwändigen Umrüstaktion aller 255.000 Geldspielgeräte auf dem deutschen Markt dürfen seit dem 11. November in Spielhallen und Gaststätten nur noch Geldspielgeräte betrieben werden, die der Technischen Richtlinie 5.0 der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) entsprechen. Darin sind weitreichende zusätzliche Beschränkungen für das Automatenspiel definiert, so wie sie in der Spielverordnung festgelegt werden. So sind der maximale Aufwand für das Spielen in einer einzelnen Stunde von 80 Euro auf 60 Euro und der durchschnittliche Stundenaufwand von 33 Euro auf 20 Euro herabgesetzt worden. Auch die maximale Gewinnsumme pro Stunde ist gesenkt worden, von 500 Euro auf 400 Euro. Gleichzeitig ist das Spiel drastisch verlangsamt und der Bedienkomfort der Geräte reduziert worden.
Diese einschneidenden Maßnahmen mindern jetzt die Attraktivität des legalen gewerblichen Geldspiels. Automatenunternehmer jeder Größe erleben seit Einführung der neuen Gerätegeneration eine deutliche Abwanderung ihrer Spielgäste.
„Wir sind alarmiert. Die deutliche Abwanderung zeigt, dass wir seit der Umstellung der Automaten unseren Kanalisierungsauftrag aus dem Glücksspielstaatsvertrag nicht mehr bedarfsgerecht erfüllen können“, so Georg Stecker, Vorstandssprecher Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW), in einer ersten Zwischenbilanz rund vier Wochen nach Umstellung der Geräte. „Unser gesetzlicher Auftrag ist es, den natürlichen Spieltrieb der Menschen in geordnete Bahnen zu lenken. Dafür brauchen wir Rahmenbedingungen, die es uns ermöglichen, ein attraktives Spiel anzubieten. Der Verordnungsgeber will den Verbraucher schützen, treibt ihn aber tatsächlich in die Arme wesentlich gefährlicherer und sogar illegaler Anbieter. Von Umsatzzuwächsen bei Spielbanken mit ihren unlimitierten Glücksspielangeboten wird ebenso berichtet wie vom Kundenzustrom bei illegalen Online-Casinos wie auch den Hinterzimmer-Angeboten“, so Stecker weiter.
Sollten sich die jetzt festzustellenden Abwanderungstendenzen verstetigen, sei der gesetzliche Auftrag der staatlich konzessionierten Anbieter in der Automatenwirtschaft ernsthaft gefährdet. Im Übrigen bringe die Umstellung der Geräte nicht unerhebliche wirtschaftliche Nachteile für die Automatenunternehmen mit sich. Auch das bedeute eine Schwächung des legalen Angebots, so der DAW-Vorstandssprecher.
Georg Stecker mahnt: „Es besteht große Gefahr, dass das legale gewerbliche Automatenspiel geschwächt und unlimitierte und sogar illegale Spielangebote nachhaltig gestärkt werden. Nur mit einem ausreichend attraktiven Angebot können wir unserem Kanalisierungsauftrag nachkommen und effektiven Spieler- und Jugendschutz leisten.“
Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW)
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