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Spielhallen in Berlin – Neues Gesetz fördert das illegale Glücksspiel

10.02.2016 – 10:37 Uhr, Die Deutsche Automatenwirtschaft

Berlin (ots) – Vertreter der Fraktionen von SPD und CDU stellen heute in einer Pressekonferenz eine Gesetzesinitiative vor, mit der das Landesspielhallengesetz weiter verschärft werden soll. Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW) reagiert darauf mit Unverständnis. Vorstandssprecher Georg Stecker: „Das geltende Landesspielhallengesetz in Berlin ist verfassungswidrig. Anstatt es jetzt zu verbessern, zementiert der Senat die Verfassungswidrigkeit noch weiter.“

Dies sei völlig unverständlich, weil auch die neue Gesetzesinitiative genau das Gegenteil von dem erreiche, was politisch gewollt sei. „Seriöse verbraucherschützende Spielhallen werden geschlossen, während die Illegalität in Berlin Auftrieb bekommt“, so Stecker.

Im Sommer 2016 endet die Übergangsfrist des Spielhallengesetzes in Berlin, nach dessen Inkrafttreten jetzt der größte Teil der konzessionierten ordentlichen Spielhallen schließen müssen. Ziel des geltenden Gesetzes wie auch der Gesetzesinitiative ist es, die Spielsucht durch eine drastische Reduzierung der Anzahl von Spielhallen einzudämmen. So soll der Abstand zwischen Spielhallen nicht mehr weniger als 500 Meter betragen. Auch zu Jugendeinrichtungen soll es einen Mindestabstand geben. Spielstandorte mit mehr als acht Spielgeräten sollen sogar ganz verboten werden. „In Zeiten massenhafter Spielangebote im Internet und des blühenden illegalen Glücksspiels in Berliner Hinterzimmern ist diese Beschneidung des legalen und gut kontrollierten Automatenspiels der falsche Weg“, gibt der Vorstandssprecher der Deutschen Automatenwirtschaft zu bedenken. Wenn das Landesspielhallengesetz so umgesetzt wird wie geplant, treibt es die Spielgäste in die Illegalität. Ohne Rücksicht auf ihre Qualität soll nur die Anzahl der Spielangebote reduziert werden. „Das ist so, als würde man mit dem Rasenmäher Unkraut jäten,“ kommentiert Georg Stecker.

Der Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e.V. fordert von der Berliner Politik, auf qualitative Maßstäbe anstatt auf willkürliche Abstandsregelungen und ebenso willkürliche Beschränkungen der Größe von Spielhallen zu setzen. Der Vorsitzende Thomas Breitkopf fordert konkret: „Nur eine Spielstätte, die aktiven Spieler- und Verbraucherschutz betreibt, sich an Recht und Gesetz hält und das Sozialkonzept überzeugend praktiziert, soll auf dem Markt des gewerblichen Automatenspiels Bestand haben.“

Man habe in dieser Hinsicht schon große Initiativen entwickelt. „Schon heute lassen wir uns sehr streng auf die Finger schauen und unsere Spielstätten von unabhängigen TÜV-Organisationen zertifizieren. Hier werden die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der gelebte Spielerschutz regelmäßig geprüft“, ergänzt DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker

In Berlin boomt das unseriöse wie auch das illegale Spiel in so genannten Café-Casinos, in Sportwettbüros und Hinterzimmern. Ganze Straßenzüge und Stadtteile werden dadurch beherrscht. All diese Angebote werden durch das verfassungsrechtlich bedenkliche neue Berliner Spielhallengesetz nicht erfasst, ja geradezu gestärkt. Hinzu kommt, dass durch den Wegfall des überwiegenden Teils aller legalen Spielstätten der Hauptstadt Vergnügungssteuereinnahmen von rund 40 Millionen Euro entgehen. Einnahmen, die den Haushalten für viele wichtige Aufgaben fehlen.

„Wir appellieren an die politischen Entscheidungsträger, die bisherigen Regulierungsansätze zu überdenken und qualitative Maßstäbe über den Verbleib von Spielstätten entscheiden zu lassen,“ so Georg Stecker und Thomas Breitkopf. „Wir wollen uns nicht mit einer Klagewelle gegen die aus unserer Sicht verfassungswidrigen Gesetze wehren müssen. Zusammen mit den politischen Entscheidungsträgern wollen wir an einem Spielhallen-Konzept für die Zukunft arbeiten, das dem Spielbedürfnis der Berliner gerecht wird und einen höchstmöglichen Verbraucher- und Spielerschutz bietet.“